Betreuungskosten
Die Betreuungskosten variieren je nach Anzahl der gewünschten Betreuungstage pro Woche. Zusätzlich hängen sie von individuellen Voraussetzungen & Ansprüchen hinsichtlich eines Pflegegrades ab.
Weiterhin unterscheiden sich die Kosten in Abhängigkeit von der Entfernung zu Ihrem Wohnort, da die Fahrtkosten für die morgendliche Abholung und die Heimfahrt am Spätnachmittag dementsprechend berechnet werden.
Bei vorhandenem Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und eventuell verfügbares Restguthaben des Entlastungsbudgets für die Unterkunft und Verpflegung einsetzen.
Auch die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kann für einen Aufenthalt in der "Villa Regenbogen" verwendet werden.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot
mit Berücksichtigung Ihrer individuellen Ansprüche
durch Leistungen der Pflegekasse.
Die Tagespflege "Villa Regenbogen" ist ein
Unternehmensteil der Senioren-Nächsten-Hilfe "LICHTBLICK"